Hausordnung

Liebe Gäste,

Sie verbringen Ihre Auszeit in einer privaten Ferienwohnung. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie hier eine wunderschöne Zeit verbringen.

Nachstehende Hausordnung soll Ihnen eine Hilfestellung geben, in der beschrieben ist, wie wir uns den Umgang mit der Wohnung und dem Inventar im Idealfall vorstellen. Dazu haben wir zu unserer Entlastung einige Regeln aufgeführt und hoffen auf Ihr Verständnis. Durch eine ordentliche Behandlung der Ihnen anvertrauten Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft eine schöne Ferienwohnung zur Verfügung stellen zu können.

Allgemein:

Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich im Appartement befinden und dazugehören, sollen und dürfen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um. Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten.

Küche:

Bitte beachten Sie, dass das Geschirr nur im sauberen Zustand wieder in die Schränke eingeräumt wird. Gleiches gilt auch für Bestecke, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben.

Müll:

Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitten wir Sie uns dabei zu helfen. Fragen zur Entsorgung beantworten wir Ihnen gern bei Ihrer Ankunft.

An die Raucher:

Das Rauchen ist im Appartement grundsätzlich verboten. Beschädigungen wie Brandflecken oder Löcher in oder an Möbeln, Fußboden, Bettwäsche, Tischdecken usw. haben zur Folge, dass wir Ihnen diese zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen. Dies ist keinesfalls im Mietpreis enthalten.

Darum gilt, geraucht wird nur im Freien.

Schlüssel:

Die Schlüssel bekommen Sie von mir Vorort, oder nach Absprache.

Bad und Toilette:

Bitte keine Hygieneartikel und auch keine Essensreste in der Toilette entsorgen.

Fahrräder:

2 Fahrräder können Sie während Ihres Aufenthalts kostenlos nutzen.

Beschädigungen:

Niemand beschädigt absichtlich Sachen. Jedoch kann es passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Sorgfaltspflicht:

Fenster und Türen sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen, um Schäden die durch Unwetter entstehen können zu vermeiden.

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände.